Nachrichten aus aller Welt

  • Gibt es schon so einen Thread? Wenn nicht, dann können wir ja den hier nutzen, für diverse Nachrichten, die ihr irgendwo aufgeschnappt habt.



    Ein Mann muss wegen versuchter Tötung für 11 Jahre ins Gefängnis. Er hat seine Stieftochter bewusstlos gewürgt, weil er zeigen wollte, wer der Herr im Hause sei.


    Das war der sachliche Teil, jetzt der unsachliche.


    Gehts noch? :blöd: Was gibt es nur für kranke Menschen...

  • Mädchen trotz Protest ausgesetzt


    [h3]Schaffnerin ignorierte Reisende[/h3]
    Im Fall der Schaffnerin, die ein Mädchen aussetzte, äußern sich Mitreisende der 12-Jährigen fassungslos. Die Mutter berichtet von der Angst ihrer Tochter.


    http://www.sueddeutsche.de/pan…E071022&nlsource=taeglich


    Nun ermittelt die Bundespolizei im Fall des Mädchens, das am Montagabend von einer Schaffnerin allein auf dem Bahnhof Parkentin ausgesetzt wurde. Die Behörde ist zuständig, wenn es um die Sicherheit bei der Deutschen Bahn geht.


    Die Bahn-Mitarbeiterin hatte die Zwölfjährige aus dem Zug geworfen, weil das Mädchen keinen gültigen Fahrschein im Wert von 2,90 Euro hatte. Mit seinem Cello auf dem Rücken lief das Kind in der Dunkelheit die fünf Kilometer lange und meist menschenleere Strecke nach Bad Doberan.


    Unterdessen haben sich laut Bericht in der Ostsee-Zeitung Zeugen zu Wort gemeldet, die den Vorfall beobachtet haben. So habe ein schwerbeschädigter Mitreisender dem Mädchen angeboten, es als Begleitperson mitzunehmen. Die Schaffnerin wies das Hilfsangebot ab.


    Dem Hamburger Abendblatt sagte der Mann: "Ich bin schwerstbeschädigt, das Mädchen hat mir in den Zug geholfen." Als das Kind bemerkt habe, dass es sein Portemonnaie zu Hause vergessen hat, habe er ihm seine Hilfe angeboten. "Ich darf eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen", sagte Zuppke. "Doch das lehnte die Zugbegleiterin schroff ab, ich sollte die Amtshandlung nicht stören." Darüber hat sich Zuppke bei der Bahn beschwert. "Mir wurde gesagt: 'Was wollen Sie? Es ist doch nichts passiert.''


    Auch nach Ansicht des Fahrgastverbands Pro Bahn habe es in diesem Fall andere Möglichkeiten gegeben, als das Kind in der Dunkelheit auszusetzen.


    Die Schaffnerin hat nun auch mit Konsequenzen ihres Arbeitgebers zu rechnen. Denn bei der Bahn zeigt man sich laut Ostsee-Zeitung entsetzt über das Vorgehen. Das Verhalten der angeblich erfahrenen Mitarbeiterin sei gegen die Vorschriften, da Minderjährige nicht vom Personentransport ausgeschlossen werden dürfen, selbst wenn sie kein gültiges Ticket haben.


    Die Kontrolleurin müsse nun eine schriftliche Stellungnahme abgeben, bis dahin sei sie vom Dienst suspendiert. Außerdem denke man bei der Bahn über "ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen" nach. Bei der Familie des Kindes wolle man sich entschuldigen.


    Eine Entschuldigung sei das Mindeste, was sie erwarte, sagte die Mutter gegenüber der Zeitung. Ihre Tochter habe geweint und sei verängstigt zu Hause angekommen. Allerdings glaube sie nicht daran, dass der Vorfall allein die Schuld der Schaffnerin sei. Sie vermute, dass die Frau nicht richtig in die Vorschriften eingewiesen wurde. Ihr gehe es nun darum, das sich ein solcher Vorfall nicht wiederhole.

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    Wir werden wieder Normalität herstellen, sobald wir herausgefunden haben, was das eigentlich ist.

  • [h3]Schlümpfe feiern 50. Geburtstag[/h3]
    Die Comic-Figuren "Schlümpfe" aus Belgien wurden 1958 erstmals gezeichnet. In Jubiliäumsjahr 2008 soll es einen computeranimierten Kinofilm mit mehr weiblichen Schlümpfen geben.


    http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/931/152544/


    http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/23/152635/


    Die Schlümpfe feiern in diesem Jahr ihren 50.Geburtstag und gehen auf Europa-Tournee. Comic-Fans in 20 Städten in 15 Ländern könnten sich auf eine Ausstellung und eine Kunstaktion freuen, erklärten die Veranstalter in Brüssel.


    Für die Aktion wollen das Comic-Unternehmen Peyo Créations und das Kinderhilfswerk Unicef jeweils mehrere Tausend weiße Schlumpf-Figuren
    in den Städten verteilen, die Kinder selbst bemalen oder bekleben können.


    Außerdem werden Prominente 1,50 Meter große Schlümpfe gestalten, die später versteigert werden sollen. Der Erlös geht an Unicef.


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    Wir werden wieder Normalität herstellen, sobald wir herausgefunden haben, was das eigentlich ist.

  • Virtueller Ehemann tot


    [h3]Avatar-Mörderin droht reales Gefängnis[/h3]
    Ein Mord in der virtuellen Welt beschäftigt die japanische Justiz. Eine Frau hat ihren Online-Ehemann umgebracht, weil er die Scheidung eingereicht hatte. Nun droht ihr der reale Knast.


    http://www.n24.de/news/newsitem_4046159.html


    Die japanische Justiz ermittelt gegen eine 43-jährige Frau, die den Avatar eines Mitspielers in einer Computerspielwelt ermordet hat. Weil sie sich dabei mit den Account-Daten ihres Opfers eingelogt hat, wurde sie wegen illegalen Zugangs zu einem Server und der Manipulation elektronischer Daten verhaftet. Bei einem Schuldspruch muss sie mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe rechnen.


    Die Beschuldigte, die im wirklichen Leben Klavierlehrerin ist, führte ein virtuelles Leben in der interaktiven Spielwelt "Maple Story". Dort war sie mit dem Mitspieler verheiratet, den sie bereits im Mai umgebracht hat.


    Als Grund gab sie nach Polizeiangaben an, dass ihr Online-Ehemann plötzlich die Scheidung eingereicht habe - ohne vorher irgendeinen Hinweis darauf zu geben. "Das hat mich so wütend gemacht", sagte die geständige Frau den Ermittlern. In der "Maple Story" liegt der Schwerpunkt auf den sozialen Aktivitäten der Avatare. Auch der Kampf gegen Monster wird gemeinsam geführt.


    Der Online-Partner der Klavierlehrerin, ein 33-jähriger Büroangestellter, ging zur Polizei, als er merkte, dass sein Avatar tot war. Die Behörden leiteten Ermittlungen ein und nahmen die Frau in der südjapanischen Ortschaft Miyazaki fest. Danach wurde sie 1.000 Kilometer weit in das Gefängnis von Sapporo gebracht, wo der Kläger lebt.


    Fehlverhalten in virtuellen Welten wird gewöhnlich nach deren Regeln geahndet. Zu den Höchststrafen gehören der Ausschluss oder die Beschlagnahme von virtuellem Besitz. In diesem Fall sahen die Behörden aber eine Verletzung der Gesetze gegen Computerkriminalität, die das unbefugte Eindringen in einen Serverunter Strafe stellen.


    (Mari Yamaguchi , AP/N24)

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