Erlaubt sind nur zwei punktförmige Lichtquellen, das ist ein Auto, oder eine punktförmige Lichtquelle, das ist ein Motorrad. Alles andere ist verboten
Das ist deine Auslegung und das mag sogar der vom Gesetzgeber angedachte Sinn sein, aber explizit da stehen tut das nicht. Es ist nicht die Rede davon, dass Zusatzleuchten verboten sind, das versuche ich, dir klar zu machen. Es ist nicht explizit davon die Rede, dass nicht mehr und nicht weniger als zwei Heckleuchten da sein müssen, die Rede ist von zwei Stück. Diese sind vorhanden, links und rechts vom Kofferraumdeckel, wie meine beiden schwarzen Balken in deiner Grafik andeuten. Diese sind möglichst weit auseinander, denn sie reichen bis fast zum am weitesten links und rechts liegenden Punkt der Karosserie. Schaust du dir Bilder vom Porsche Taycan, Audi A8, Seat Cupra Formentor und wie sie alle heißen an, wirst du sehen, dass es dort überall genau so der Fall ist, und sich noch dazu die Rückleuchten links und rechts tatsächlich in den meisten Fällen vom Verbindungsbalken absetzen, da sie anders und größer ausgeformt sind. Eine Ausnahme ist da tatsächlich der Taycan.
Es widerspricht nicht den Gesetzen, es legt diese nur im Rahmen der Formulierung anders aus. Wenn man das verhindern wollte, hätte man sie eineindeutig formulieren sollen.
Diese genannten Fahrzeuge hat ja irgendwann jemand vor der Veröffentlichung und Serienfertigung abgenickt, meinst du, das wäre passiert, wenn diese offensichtlich gegen deutsches Recht verstoßen würden? Falls ja, viel Spaß bei der Anklage
Zusatzleuchten sind nicht erlaubt, wenn sie
- nicht für den Einsatz im Straßenverkehr geprüft und abgenommen wurden (kein E-Prüfzeichen oder eine ABE besitzen)
- zweckentfremdet eingesetzt werden (z.B. orangene/gelbe Seitenmarkierungsleuchten an der Front von Lkw)
- in ihrer Funktion andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken können (darunter sieht der Gesetzgeber Tuningartikel wie beleuchtete Markenlogos oder so etwas wie Unterbodenbeleuchtung)
So etwas darf im Straßenverkehr nicht eingesetzt werden, das heißt, es darf verbaut werden, muss aber so ausgeführt sein, dass es nicht während des laufenden Betriebs eingeschaltet werden kann, bzw. bei Fahrtbeginn automatisch erlischt und nur im Stand in Betrieb ist.
zwei punktförmige Lichtquellen, das ist ein Auto
von dieser Regel weichen Hersteller seit Jahren ab, es gibt Doppelscheinwerfer vorn, doppelte und dreifache Lichtquellen pro Seite hinten, mehrere übereinander, usw. Aber einen durchgehenden Balken kannst du nicht mehr als Auto erkennen? Da ist, und nimm mir das jetzt bitte nicht übel, nicht die Lichtquelle die Gefahrenquelle.
Denn in dem Moment stelle ich mir die Frage: Was soll es denn sonst sein? Bewegt es sich vor dir her, kann es nur ein Auto sein, welches vor dir fährt. Bewegt es sich nicht, ist also ein stationäres Hindernis, ist es egal, was es ist, bremsen musst du so oder so. Und wenn du daran vorbei fahren willst, erkennst du selbst bei dichtestem Nebel wie breit das Hindernis ist, durch die absolute Breite des Leuchtstreifens.
Wo also ist das Problem, abgesehen davon, dass es dir eventuell nicht gefällt?