Und immer diese "Mindestgröße"

  • Ich bin gerade total niedergeschlagen!


    Wie vielleicht ein paar wissen, bin ich ja aktiv im Roten Kreuz tätig. Fahre mit auf Sanitätswachen usw. Jetzt mache ich zurzeit den sogenannten SAN ABC-Kurs. Den A-Teil habe ich vorletztes Wochenende schon gemacht, B und C kommen im Januar und Februar. Dann bin ich Rettungshelfer. Weil mich das alles mittlerweile total interessiert und ich das wirklich gerne mache und mich auch am liebsten dauernd weiterbilden will. Wollte ich dann, nach dem Fachabitur, über das DRK eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin machen. Nicht Hauptberuflich, sondern einfach um alles besser zu können, mehr tun zu können. Das wären dann etwa 4 Wochen Krankenhauspraktikum, 4 Wochen Schule und 4 Wochen auf nem RTW als Dritte Person.


    Da ich nach dem Fachabitur wahrscheinlich sowieso noch ein paar Monate warten müsste um mit der Hebammenausbildung / dem Hebammenstudium anzufangen, wollte ich das dann eben in dieser Wartezeit machen. A wegen der Weiterbildung, wie gesagt, und B wegen dem Lebenslauf, der ja Lückenlos sein sollte.


    So...Ich stöbere im Internet, informier mich über alles, komm zu den Voraussetzungen für die Bewerbung...und mein Gesicht wurde traurig...Was sah ich schwarz auf weiß?


    Mindestgröße: 1.63


    Super, Bingo....Ich bin nur 1.53-1.55. Jetzt kann ich das allem anschein nach wohl nicht machen. Warum muss es diese dämliche Mindestgröße bei dieser Ausbildung geben?! Und warum muss es sowieso immer eine Mindestgröße geben? Stewardess, Polizei, Bundeswehr, Marine, Pilot...Überall gibt es Mindestgrößen. Stellt euch doch mal vor wie ich mich fühle! So viele Berufe die ich nicht machen könnte, nur weil ich kleiner bin als andere! Das ist doch zum kotzen!


    Ich bin gerade wirklich mehr als traurig und wütend und es is nichmal mehr jemand wach bei dem ich mich drüber aufregen kann, deshalb bekommt ihr das jetzt vorgesetzt und will wissen was ihr davon haltet, dass es die Mindestgröße in solchen Berufen gibt....Gut, Polizei und Bundeswehr ist noch verständlich, aber Rettungssanitäter und Stewardess? Ich glaub es einfach nicht...

    Um ernst zu sein, genügt Dummheit, während zur Heiterkeit ein großer Verstand unerläßlich ist. (William Shakespeare)

  • Arme Küki :troest: :freund:


    Ich habe mich mit diesem Thema noch nicht beschäftigt, aber anscheinend ist das so. Bei manchen Berufen kann ich das ja verstehen, wenn man z.B. als Rettungshelfer jemand aus einem brennenden Haus tragen muß, OK, das ist jetzt vielleicht etwas überspitzt. Aber hast du dich erkundigt? Bestimmt gibt es da Ausnahmeregeln, keine Regel ohne Ausnahme... :D

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    Wir werden wieder Normalität herstellen, sobald wir herausgefunden haben, was das eigentlich ist.

  • Ich kenn mich damit zwar jetzt nicht so gut aus aber wie Tom schon sagte gibt es villeicht Ausnahmen.
    Oder es gibt eine höhere Mindestgröße für Männer als für frauen!
    Geh doch einfach mal zum Roten Kreuz und Erkunde dich was die Mindestgröße ist und ob man nicht eine Ausnahme machen könnte weil es dich so interessiert und du es nicht gewusst hast und schon diesen Kurs machst.
    Ich denke mal das irgentjemand beim Roten Kreuz dir da sicher weiterhelfen kann.
    Im internet steht nämlich viel Mist.
    Und bis jetzt habe ich noch nichts von einer Mindestgröße gefunden.
    Auch nicht bei Wikipedia usw.
    Und was willst du als Rettungshelfer mit einer Mindestgröße? Ich mein Villeicht eine Maximalgröße weil man wenn man zu groß ist nicht mehr in den RTW passt :smilewink: .... aber wenns ne Mindestgröße gibt finde ich es irgentwie unfair gegenüber denen die diese Größe nicht erreichen!


    Tom
    Die Leute die Personen aus brennenden Häusern Tragen nennen sich Feuerwehr :razz: ;) :mrgreen:

  • Hab da was für dich gefunden Küki!!!!! Das ist von der Ausbildung in Nordrheinwestfalen. Ich weiß ja nicht wo du wohnst.
    Aber ich denke das sich die Ausbildung nicht bis nur ganz wenig in anderen Bundesländern unterscheidet!!
    Und da steht nix von Mindestgröße!


    [textarea]Voraussetzungen für Rettungshelfer

    • Vollendung des 17. Lebensjahres (Nachweis: beglaubigte Geburtsurkunde)
    • Körperliche und geistige Eignung (Nachweis: ärztliche Bescheinigung, nicht älter als drei Monate)
    • Persönliche Eignung (formlose Erklärung, dass kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren/Strafverfahren anhängig ist und auch nicht in den letzten fünf Jahren durchgeführt worden ist)
    • Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als ein Jahr
    • Mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung (Nachweis: Kopie des letzten Schulzeugnisses oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung)


      Gliederung der Ausbildung


    • 80 Std. Theorie einschließlich Prüfung (max. 4 Fehlstunden)
    • 80 Std. Rettungswachenpraktikum (max. 4 Fehlstunden)
      Ausbildungsdauer
    • Maximal ein Jahr, auf Antrag höchstens zwei Jahre


      Zulassung zur Prüfung



    • Der Prüfling muss die Zulassung zur Prüfung über die Rettungsschule beim Gesundheitsamt beantragen
    • Mit dem Antrag sind alle o.g. Unterlagen sowie die Ausbildungsnachweise SanA, SanB und SanC-RettHelf-NRW vollständig einreichen


      Prüfung

    • Schriftlich (Bewertung durch zwei Prüfer; max. eine Zeitstunde)
    • Praktisch (zwei Prüfer anwesend; 15 Minten)


      Nichtbestehen der Prüfung

    • Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob nur der betreffende Teil oder die ganze Prüfung zu wiederholen ist
    • Kein Ausgleich zwischen schriftlichem und mündlichem Teil
    • Jeder nicht bestandene Teil kann nur einmal (innerhalb von sechs Monaten - Verlängerung auf Antrag möglich) wiederholt werden
    • Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung: Die theoretische Ausbildung muss insgesamt wiederholt werden


      Rettungswachenpraktikum

    • Staatlich anerkannte Lehrrettungswache
    • Ganzjährig betrieben, mind. 800 Notfalleinsätze/Jahr
    • Verbindung mit Notarztdienst
    • Mind. 20 Einsätze, davon 5 Notfälle
    • Fachliche und pädagogische Eignung des ausbildenden Personals
    • Benennung eines Notarztes als Aufsicht für die Ausbildung
    • Hauptamtlicher Lehrrettungsassistent
    • Mind. ein Rettungswagen und mind. ein Krankenwagen
    • Geeignete Unterrichtsräume und Unterrichtsmaterial
    • Angemessene Desinfektionseinrichtungen
    • Die Rettungswache stellt Bescheinigungen über regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der praktischen Ausbildung aus


      Beantragung der Rettungshelfer-Urkunde

    • Erfolgt über die Rettungsschule beim Gesundheitsamt
    • Einzureichen ist der Nachweis über die erfolgreiche Ableistung des Rettungswachenpraktikums im Umfang von 80 Stunden

    [/textarea]


    Nachzulesen unter:
    http://www.drk-neuss.de/rh.html

  • Naja, die Mindestgröße stand ja auf der Seite vom Rettungsdienst Mittelhessen


    Ich weiß allerdings nicht genau, obs nur darum geht wenn man da eine Stelle haben will, und das habe ich ja nicht vor. Ich will nur die Ausbildung, weil mich das weiterbilden reizt, und weils ja hilfreich ist auf solchen Sanitätswachen.


    Tom, jemanden alleine tragen muss man nie ^^ Man ist auch NIE alleine unterwegs, immer nur zu zweit. Und glaub mal bloß, ich hab schon jemanden mit ca. 90kg getragen...Ich war am Oberkörper, also an der Schweren Seite ^^ Besagte Person hat sich übrigens bewusstlos gegeben, war ne Übung. Stabile Seitenlage legen ist auch kein Problem. Bis jetz gabs noch nix was ich nicht richtig konnte wie jemand der 1.80 ist. Es gibt da überall Tricks dies einem leichter machen.


    Btw. Zur Freiwilligen Feuerwehr geh ich nächstes Jahr auch, von daher... :mrgreen:


    Ich hatte gestern schonmal mit nem Kollegen drüber gesprochen, der hatte da auch nix von Mindestgröße erwähnt, aber man weiß ja nie...Zumal das auf der Seite vom Rettungsdienst Mittelhessen ja überwiegend auf Zivis zutrifft.


    Ich wohn in Hessen, meine Schwester wohnt allerdings in Neuss :haha:

    Um ernst zu sein, genügt Dummheit, während zur Heiterkeit ein großer Verstand unerläßlich ist. (William Shakespeare)

  • Deine Schwester wohnt in Neuss? Yeah Neuss rocks :lol: Wohn da auch ganz in der nähe :haha:
    Aber nun zurück zum Thema.
    Mindestgröße...Also das Versteh ich jetzt nicht :nein:
    Aber ich denke dass sie auch eine Ausnahme machen würden.
    Ist ja nur für ein Jahr :ja:
    Wenn ichs bis jetzt richtig Verstanden hab willst du ein Freiwilliges Soziales Jahr machen oder?
    Da steht ja auch:
    [textarea]Bevor Sie sich schriftlich bewerben, wenden Sie sich für ein Vorgespräch an Anne
    Leibfried, die Leiterin der FSJ-Trägerstelle vom MKT[/textarea]


    Hier die Telefonnummer:
    [textarea]Ansprechperson für Freiwilliges Soziales Jahr und Zivildienst, Bewerbungsunterlagen zum FSJ:
    MKT
    Anne Leibfried/Anke Röse
    Postfach 1720, 35007 Marburg
    Telefon: 06421/ 9502 -53/-54, Fax: 9502 -95[/textarea]


    Du solltest mal die Frau nach Ausnahmen und so fragen!



    Grüße
    Crofti

  • Ein ganzes Jahr kann ich nicht machen, ich möchte also nur die Ausbildung machen, was durchs DRK geht, weil ich ja da Mitglied bin und auch mit auf solche Sanitätswachen fahre.
    Ich werd da morgen nochmal mit meinem Gruppenleiter reden, hab morgen Abend wieder Sanitätsabend.

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  • Das tut mir echt leid. :sad: Oft wollen die Leute, dass sie Stewardess etc. sich ähnlich schauen und auch eine bestimmte größe haben, was ich ja auch natürlich eine Frechheit finde. Ich könnte dortn auch nicht mitmachen... bräuchte noch ein Zentimeter... is ja voll pervers dortn. Ich würde einfach einen Eignungstest machen. Kann eine Person eine andere von Durchschnittlichen Gewichts tragen? etc.

  • Also anscheinend wirds doch gehen :) Diese 1.63 sind nur Mindestgröße wenn man das als Beruf beim Rettungsdienst Mittelhessen machen will. Und das hab ich ja nich vor *g*

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  • Ich denk halt einfach auch, dass es bessere Chancen gibt, nen Ausbildungsplatz als Hebamme zu bekommen. Die Ausbildung dauert ja 3 Monate. Und die restliche Zeit mach ich dann noch ein Praktikum auf ner Gynäkologiestation in nem Krankenhaus. Mein Leben ist bis ich 21/22 bin voll ausgeplant XD

    Um ernst zu sein, genügt Dummheit, während zur Heiterkeit ein großer Verstand unerläßlich ist. (William Shakespeare)

  • Zitat von Maylah

    Ich denk halt einfach auch, dass es bessere Chancen gibt, nen Ausbildungsplatz als Hebamme zu bekommen. Die Ausbildung dauert ja 3 Monate. Und die restliche Zeit mach ich dann noch ein Praktikum auf ner Gynäkologiestation in nem Krankenhaus. Mein Leben ist bis ich 21/22 bin voll ausgeplant XD


    Hebammenausbildung 3 Monate? WO? Da will ich auch hin :eek2:
    Dier normale Ausbildungszeit ist doch eigentlich 3 Jahre, oder habe ich mich vor nem halben Jahr falsch informiert? :gruebel:


    oder meinst du etwas anderes Maylah?

  • Was ist an Hebamme so schwierig? Da hat ja meine Druckerlehre nur zwei Jahre gedauert. :D Na ja, normalerweise drei Jahre, aber das war an einer Privatschule...

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    Wir werden wieder Normalität herstellen, sobald wir herausgefunden haben, was das eigentlich ist.

  • Da sieht man mal wieder, was für na Ahnung, ihr Kerle manchmal habt ... "Was ist an Hebamme so schwer?" :lol2:
    Was ist an "Verwaltungsfachangestelle" so schwer, dass sie 3 Jahre dauert? Ja, 3 Jahre um bis zur Rente im Büro zu hocken.


    Ne ne ne, Gesundheitswesen ist kein Zuckerschlecken! :schimpf:

  • War ja auch nur so als Frage. :D Schon klar, daß das schwer ist, und so weiter, ich wollt halt nur mal gefragt haben... ;)

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    Wir werden wieder Normalität herstellen, sobald wir herausgefunden haben, was das eigentlich ist.

  • Ich meinte mit den 3 Monaten die Sanitäterausbildung ;)


    Tom, als Hebamme ist man sozusagen Arzt für Neugeborene, vergess das nicht.

    Um ernst zu sein, genügt Dummheit, während zur Heiterkeit ein großer Verstand unerläßlich ist. (William Shakespeare)